Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Auch wer keine Lohnsteuer zahlt, kann Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Bedingung dafür: Es muss Sozialversicherung bezahlt werden. Bis zu 110 Euro beträgt die sogenannte Negativsteuer, die hier zum Zuge kommt. Wer zumindest einen Monat Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, kann zusätzlich einen Pendlerzuschlag beziehen. Damit kommt man auf bis zu 240 Euro Negativsteuer. Nutznießer sind Teilzeitkräfte, Lehrlinge, Ferial- oder Pflichtpraktikanten mit einem Monatsbezug unter 1.127 € brutto. Dasselbe gilt aber auch für geringfügig Beschäftigte, die den Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen, um Pensionsversicherungszeiten zu erhalten.Tipp: Auf jeden Fall eine Arbeitnehmer-Veranlagung machen! Mit dem Formular L1 können Sie rückwirkend für die letzten fünf Jahre Ihre Veranlagung beim Finanzamt einreichen. Alleinverdiener mit Kind können das Formular E5 ausfüllen: Sofern Sie nicht den vollen Alleinverdiener- oder -erzieherabsetzbetrag erhalten, können Sie bis zu 494 Euro retour bekommen!
STEUERN: Negativsteuer Positiv fürs Geldbörserl
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