Altersteilzeit ermöglicht Dienstnehmern, dass sie bei einer 40 bis 60 Prozent kürzeren Arbeitszeit zusätzlich zur Entlohnung für die tatsächlich geleistete Arbeit einen Lohnausgleich erhalten. So kommen sie auf rund 70 – 80 % des bisherigen Einkommens. Das Altersteilzeitgeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die an Dienstgeber ausbezahlt wird.
Blockzeitvereinbarung
Erfolgt die Arbeitszeitreduzierung mittels einer Blockzeitvereinbarung,
so beträgt dieser Prozentsatz 55%. Der Dienstnehmer muss zuvor mindestens
drei Monate im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, spätestens fünf Jahre
nach dem Übertritt in die Altersteilzeitarbeit das Regelpensionsalter für
die Alterspension erreichen (Übergangsregelungen zu Änderungen im
Pensionsrecht ermöglichen es, Altersteilzeitgeld länger als fünf Jahre zu
beziehen), innerhalb der letzten 25 Jahre vor dem Übertritt in die
Altersteilzeitarbeit mindestens 780 Wochen (15 Jahre)
arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können.
Stand: Dezember 2009





